In der Theorie ist das sicher so, aber grau ist alle Theorie, lieber Freund...ATGC hat geschrieben:Es ist genau genommen beides. Im Falle einer Verletzung der Menschenwürde wird über Gerichte die Ausgangssituation - also die unverletzte Menschenwürde - per Urteil wieder hergestellt, nachdem die Verletzung derselben gerichtlich festgestellt worden ist. Im Juristendeutsch heißt das dann, dass der Rechtsfrieden wieder hergestellt worden ist.
In der Realität ist nichts perfekt, wir sollten das nicht vergessen und nicht so tun als wäre es so.
Deutschland hat eine besondere Geschichte, aus diesem Grund haben wir auch besondere Befindlichkeiten, was auch richtig und gut so ist.ATGC hat geschrieben:Das wäre langfristig fatal, denn aus dem faktischen Nichtvorhandensein uneingeschränkter Menschenwürde leitet sich kein Sollen ab, welches dieses Nichtvorhandensein faktisch legitimieren würde. Denn das "so weit wie irgend möglich" ist wieder auslegungsfähig, was jedoch bei einer kategorisch festgelegten Gültigkeit von vornherein unterbunden wird. Daher ist die Einhaltung der Menschenwürde ein uneingeschränkt einklagbares Recht und nicht eine nur begrenzt umsetzbare Handlungsanweisung mit Möglichkeitsspielräumen. Ich denke, die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich in Auswertung der Folgen der NS-Herrschaft sehr gründlich dazu Gedanken gemacht. Wohl wissend, was eine Aufweichung für Folgen nach sich ziehen kann ...seeker hat geschrieben: Eigentlich müsste es heißen: "Die Würde des Menschen soll so weit wie irgend möglich unangetastet bleiben.", ...
Was du sagst ist auch richtig, wobei alles auslegungsfähig ist, selbst der Satz, so wie er im Grundgesetz steht. Und würde er so stehen wie ich angedacht hatte, könnte und würde er wohl noch weiter ausgelegt werden, so ist leider der Mensch, ja. Ich sage nur, dass meine Formulierung die ehrlichere wäre, weil sie auf das abzielt, was in der wirklichen Welt möglich ist und nicht auf etwas, das gar nicht existiert.
Und ich glaube dass es uns in der heutigen Welt gerade daran mangelt: Ehrlichkeit! (Das ist aber ein anderes Thema...)
Wenn sie das könnte, dann müsste sie als eine Person angesehen werden! Wenn sie Verantwortung tragen kann, ist sie auch eine Person! Und dann bekämen wir es mit richtig großen ethischen Problemen zu tun...ATGC hat geschrieben:Das ist im Prinzip das, was unter dem blau hervorgehobenen Satz im Wikipedia-Zitat ausgeführt worden ist: Die Erfahrung macht es. Und die wäre für eine KI prinzipiell erlernbar. Insofern würde sich hier kein prinzipiell anderes Problem ergeben als das, was auch für Menschen gilt, die ihre eigene persönliche Erfahrung und Schulung in das konkrete Handeln einbringen. Der Programmierer müsste die Algorithmen so programmieren, dass die KI lernfähig ist, aber das dürfte ja kein unlösbares Problem sein.
Ich denke das wird in näherer Zukunft noch nicht so sein, aber ja, das denke ich prinzipiell auch. Das macht die Sache auch so schwierig, weil es keine klaren Grenzlinien zu geben scheint.ATGC hat geschrieben:Ab einem bestimmten Komplexitätsgrad wird man hier nicht mehr sinnvoll unterscheiden können.seeker hat geschrieben:Trifft eine KI tatsächlich Entscheidungen oder kann es nur so aussehen, erscheint uns das vielleicht nur aus einer bestimmten Perspektive so?