Hinweis auf die DSGVO: Auf unserer Seite werden keine Dritt-Anbieter-Cookies verwendet und nur Daten erfasst, welche für das Minimum an Board-Funktionalität notwendig sind.
Bevor Sie sich registrieren oder das Board verwenden, lesen Sie bitte zusätzlich die DSGVO-Erklärung, welche in der Navigationsleiste verlinkt ist.

Kurzfassung der unserer Meinung nach wichtigsten DSGVO-Punkte:
Es kann vorkommen, dass Benutzer eigenverantwortlich Videos oder sonstige Medien in ihren Beiträgen verlinken, welche beim Aufruf der Forenseite als Teil der Seite samt zugehörigem Material mitgeladen werden. Sollten Sie dies nicht wünschen, verwenden Sie beim Benutzen des Forums einen Blocker wie z.B. uMatrix, welcher das Laden von Inhaltsblöcken von Fremd-URLs effektiv unterbinden kann.
Wir blenden keine Werbung ein und schränken die Inhalte in keinster Weise bei Benutzung von Addblockern ein. Dadurch ist die Grundfunktionalität des Forums auch bei vollständigem Blockieren von Drittanbieter-Inhalten stets gegeben.

Cookies werden unsererseits nur verwendet um das Einloggen des Benutzers für die Dauer der Forenbenutzung zu speichern. Es steht dem Benutzer frei die Option 'Angemeldet bleiben' zu verwenden, damit der Cookie dauerhaft gespeichert bleibt und beim nächsten Besuch kein erneutes Einloggen mehr notwendig ist.
EMail-Adressen werden für Kontakt bei wichtigen Mitteilungen und zur Widerherstellung des Passwortes verwendet. Die verwendeten IPs können von uns ohne externe Hilfsmittel mit keiner realen Person in Verbindung gebracht werden und werden nach spätestens 7 Tagen gelöscht. Diese IPs werden höchstens verwendet um Neuanmeldungen unerwünschter oder gesperrter Nutzer zu identfizieren und zu unterbinden. Wir behalten uns daher vor bei Verdacht, die Frist für die IP-Löschung auf maximal 14 Tage zu verlängern.
Unsere Webseite läuft auf einem virtuellen Linux-Server, welcher von einem externen Anbieter gehostet wird. Etwaige Verstöße der DSGVO-Auflagen seitens dieses deutschen Hosters können wir nicht feststellen und somit auch nicht verfolgen.
Wir halten Backups unserer Datenbanken, welche in regelmäßigen Abständen als Schutz vor Katastrophen, Hackerangriffen und sonstigen Ausfällen erstellt werden. Sollte ein Nutzer die Löschung seiner Daten wünschen, betrachten wir es als Unzumutbar die Backups auch von den Daten zu befreien, da es sich hierbei um eine mehrtägiges Unterfangen handelt - dies ist für eine Einzelperson beim Betrieb eines privaten Forums nicht zumutbar möglich ohne das Backup komplett zu löschen.
Sollten Sie etwas gegen die dauerhafte anonyme Speicherung ihrer EMail-Adresse, ihres Pseudonyms und ihrer Beiträge in einem Backup haben, sehen Sie von der Registrierung in diesem Forum ab. Für Mitglieder, welche vor dem 25.05.2018 registriert waren steht jedoch das Recht im Raum, eine Löschung der Datenbank-Backups zu beantragen.



Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zunächst die FAQs sowie die wesentlichen Regeln zur Benutzung des Forums.
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.

Und wieder mal die vollständige induktion...

Mathematische Fragestellungen
Pippen
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2085
Registriert: 9. Jul 2010, 04:02

Re: Und wieder mal die vollständige induktion...

Beitrag von Pippen » 29. Nov 2014, 19:37

In der vI beweist man eine Aussage A(n) durch:

1. A(1)
2. indem man A(n) (als wahr) annimmt und zeigt, dass A(n+1) gilt.

Wenn man diese zwei Schritte beweist, dann soll A(n) für alle nat. Zahlen bewiesen sein. Aber: Man hat ja genaugenommen A(n) nie bewiesen, sondern nur A(n+1), d.h. A(n) könnte falsch sein und A(n+1) wahr. Die Implikation, der 2. zugrundeliegt, nämlich A(n) -> A(n+1), wäre dann trotzdem wahr. Ist damit der Beweis nicht unvollständig bzw. woraus ergibt sich, dass A(n) nicht falsch sein kann?

Benutzeravatar
tomS
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 10670
Registriert: 19. Nov 2007, 20:29

Re: Und wieder mal die vollständige induktion...

Beitrag von tomS » 29. Nov 2014, 19:52

Man benötigt einen Induktionsanfang A(1) sowie einen Induktionsschritt von A(n) auf A(n+1), wobei hier A(n+1) unter der Annahme von A(n) bewiesen wird. Insofern hängt der Induktionsschritt in der Luft, weil A(n) zunächst nicht bewiesen ist. Allerdings ist n ja beliebig, und es kann daher insbs. auch n=1 sein. D.h. A(n=1) wird direkt bewiesen, A(n=2) folgt mittels Induktion aus A(1), A(3) folgt dann aus A(2) usf.
Gruß
Tom

Der Wert eines Dialogs hängt vor allem von der Vielfalt der konkurrierenden Meinungen ab.
Sir Karl R. Popper

Pippen
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2085
Registriert: 9. Jul 2010, 04:02

Re: Und wieder mal die vollständige induktion...

Beitrag von Pippen » 30. Nov 2014, 01:13

tomS hat geschrieben:Man benötigt einen Induktionsanfang A(1) sowie einen Induktionsschritt von A(n) auf A(n+1), wobei hier A(n+1) unter der Annahme von A(n) bewiesen wird. Insofern hängt der Induktionsschritt in der Luft, weil A(n) zunächst nicht bewiesen ist. Allerdings ist n ja beliebig, und es kann daher insbs. auch n=1 sein. D.h. A(n=1) wird direkt bewiesen, A(n=2) folgt mittels Induktion aus A(1), A(3) folgt dann aus A(2) usf.
Um es mal bildlich an der Dominosteinkette klarzumachen: Durch das Beweisverfahren der sog. vollständigen Induktion wüßten wir, dass der erste Stein fällt und das wenn der Vorgänger fällt, dann auch sein Nachfolger. Dann sagt uns das Induktionsaxiom: In diesem Fall darfst du davon ausgehen, dass alle Steine fallen. Warum? Nehmen wir an, irgendein Stein x würde nicht umfallen. Da wir wissen, dass wenn der Vorgänger fällt, dann auch der Nachfolger, dürfte auch x-1 nicht umfallen und das gleiche gilt für dessen Vorgänger usw. bis hin zum ersten Stein, der nicht umfallen dürfte, von dem wir aber wissen, dass er umfällt, also Widerspruch, so dass die Annahme falsch sein muss.

Es ist interessant, wie wenig man beweisen muss (fettmarkiert), um sicherzustellen, dass der Antezedens des Induktionsaxioms vorliegt: (X € 0 & alle n € IN: n € X => n+1 € X) => X Teilmenge von IN. Die fettmarkierten Terme garantieren, dass auch "n € X" wahr sein muss. (Mein Fehler war wohl, dass ich die Pfeile als Implikation und nicht als Folgerungspfeile interpretiert habe. Interpretiert man sie als Folgerungspfeile, dann gilt: Wenn n € X falsch wäre, dann würde nicht n+1 € X folgen (und das würde auf einen Widerspruch hinauslaufen, weil X € 0 bereits feststünde).

Benutzeravatar
tomS
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 10670
Registriert: 19. Nov 2007, 20:29

Re: Und wieder mal die vollständige induktion...

Beitrag von tomS » 30. Nov 2014, 09:36

Deine Schlussfolgerung ist mir zu kompliziert (obwohl du natürlich zum korrekten Ergebnis gelangst).

Führen wir doch einfach einen Widerspruchsbeweis durch:

Wir nehmen an, dass das Prinzip der vollständigen Induktion gilt, dass ein A(1) gilt, dass jedoch für ein nicht näher bestimmtest n die Aussage A(n) nicht gilt, d.h. dass ~A(n) gilt.
Gemäß dem Induktionsschritt von n auf n+1 folgt aus ~A(n) zwingend ~A(n-1); durch wiederholte Anwendung also ~A(1) im Widerspruch zur Annahme.

q.e.d.
Gruß
Tom

Der Wert eines Dialogs hängt vor allem von der Vielfalt der konkurrierenden Meinungen ab.
Sir Karl R. Popper

Antworten