Ist klar Leute.
Also, ich haab jetzt etwas nachgeschaut.
Grundsätzliches findet man hier:
Weltraumrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumr ... ensprinzip
Nennenswert sind hier der Weltraumvertrag von 1963 und der Mondvertrag von 1979.
Weltraumvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag
bzw.
Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper
https://www.vilp.de/treaty_full?lid=en&cid=196
Mondvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Mondvertrag
Der "Weltraumvertrag" ist von fast allen Ländern der Erde ratifiziert, aber nur ein Grundgerüst.
Relevant sind hier vor allem Artikel 1, 2 und 9:
Artikel I
Die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit.
Allen Staaten steht es frei, den Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ohne jegliche Diskriminierung, gleichberechtigt und im Einklang mit dem Völkerrecht zu erforschen und zu nutzen; es besteht uneingeschränkter Zugang zu allen Gebieten auf Himmelskörpern.
Die wissenschaftliche Forschung im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ist frei; die Staaten erleichtern und fördern die internationale Zusammenarbeit bei dieser Forschung.
Artikel II
Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.
Artikel IX
Bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper lassen sich die Vertragsstaaten von dem Grundsatz der Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe leiten und üben ihre gesamte Tätigkeit im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper mit gebührender Rücksichtnahme auf die entsprechenden Interessen aller anderen Vertragsstaaten aus.
Die Vertragsstaaten führen die Untersuchung und Erforschung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper so durch, dass deren Kontamination vermieden und in der irdischen Umwelt jede ungünstige Veränderung infolge des Einbringens außerirdischer Stoffe verhindert wird; zu diesem Zweck treffen sie, soweit erforderlich, geeignete Maßnahmen. Hat ein Vertragsstaat Grund zu der Annahme, dass ein von ihm oder seinen Staatsangehörigen geplantes Unternehmen oder Experiment im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper eine möglicherweise schädliche Beeinträchtigung von Tätigkeiten anderer Vertragsstaaten bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper verursachen könnte, so leitet er geeignete internationale Konsultationen ein, bevor er das Unternehmen oder Experiment in Angriff nimmt. Hat ein Vertragsstaat Grund zu der Annahme, dass ein von einem anderen Vertragsstaat geplantes Unternehmen oder Experiment im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper eine möglicherweise schädliche Beeinträchtigung von Tätigkeiten bei der friedlichen Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper verursachen könnte, so kann er Konsultationen über das Unternehmen oder Experiment verlangen.
https://www.vilp.de/treaty_full?lid=en&cid=196
Das ist recht weit auslegbar und verbietet z.B. Asteroidenbergbau nicht explizit, wenngleich
"Die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit." in Artikel 1 einer Aubeutung zugunsten eines einzigen Landes oder Unternehmens prinzipiell entgegensteht, ebenso können (aber müssen nicht unbedingt) weitere Passagen des Vertragstextes so ausgelegt werden.
Relevant ist hier noch die UN-Resolution über rechtliche Grundsätze:
Declaration of Legal Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Uses of Outer Space, Resolution 1962 (XVIII) von 1963:
In ihrer Erklärung über rechtliche Grundsätze zur Erforschung und Nutzung des Weltraums fordert die Generalversammlung, dass jegliche Erforschung des Weltraums zum Nutzen und im Interesse der gesamten Menschheit durchgeführt wird. Sie steht allen Staaten gleichermaßen und in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht frei. Kein Staat darf in irgendeiner Weise Souveränitätsansprüche im Weltraum oder auf einem Himmelskörper geltend machen. Staaten die Aktivitäten im Weltraum durchführen müssen für die Handlungen der beteiligten staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen die Verantwortung übernehmen. In den Weltraum gestartete Geräte gehören zu ihrem Herkunftsstaat, einschließlich ihrer Besatzungen. Geräte und Teile davon, die außerhalb ihres Herkunftsstaates entdeckt werden, werden nach ihrer
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumr ... ensprinzip
...aber auch das ist bezüglich der Nutzung des Weltraums recht allgemein gehalten.
Der Mondvertrag regelt das deutlicher, aber dieser ist als gescheitert anzusehen, da ihn kaum ein Land ratifiziert hat, insbesondere nicht die USA, Russland, Japan und China:
Der Mondvertrag sollte folgendes bewirken:
Militärische Präsenz im Weltraum soll unterbunden sein
Aktivitäten, die einzelnen Nationen zu mehr Profit verhelfen und andere vernachlässigen, sind zu unterlassen
Sämtliche Aktionen müssen bei der UNO angemeldet und vom Generalsekretär genehmigt werden
Das Ziel sollte die friedliche Nutzung der Himmelskörper sein, ein Miteinander und kein Gegeneinander.
...
Der Vertrag gilt allerdings als gescheitert:
Nur 17 Staaten haben den Vertrag ratifiziert, weitere vier haben ihn unterzeichnet. Nur Belgien stellte zum Ratifizierungszeitpunkt Weltraumfahrer. Besondere Gegenwehr kam aus den USA, da diese ihre freien Rechte auf Profit und Ressourcen gefährdet sahen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mondvertrag
"Freie Rechte auf Profit und Ressourcen gefährdet", wenig verwunderlich...
Allgemein kann man -denke ich- sagen, dass Rechtsgrundlagen dann genauer ausgearbeitet werden und darauf gedrängt wird international eine Einigung zu erzielen, wenn es nötig und relevant wird. D.h., erst ab dem Zeitpunkt, wenn erste Unternehmen oder Staaten konkrete Dinge angehen werden (Bergabau, etc.) wird wieder Bewegung in die Sache kommen. Wegen der Unabhängigkeit der Staaten (keiner kann ohne Weiteres gezwungen werden irgendeinen Vertrag zu unterzeichnen oder einzuhalten) steht der Ausbeutung des Weltraums rechtlich momentan wenig im Wege, es sind hier vornehmlich nur die unterschiedlichen nationalen Regulierungen relevant.